Ausfuhranmeldung
Elektronische Ausfuhranmeldung
Informationen zu Export und Zoll
Beim Export in Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, verlangt der Zoll eine Ausfuhranmeldung ab einem Warenwert von 1.000 EUR. Diese kann ausschließlich auf elektronischem Wege eingereicht werden. Beim Transport mit Simplelogistik kann die Kundenbetreuung die Ausfuhranmeldung beim Zoll gerne für Sie veranlassen.
Verfahren der elektronischen Ausfuhranmeldung
Einstufiges Verfahren (zugelassener Ausführer)
- Das einstufige Verfahren ist bis zu einem Warenwert von 3.000 EUR möglich.
- Es kann von zugelassenen Ausführern mit Bewilligung durch das Hauptzollamt genutzt werden (Antrag mit Zoll-Vordruck 0850)
- Die elektronische Ausfuhranmeldung muss bei dem Grenzzollamt eingereicht werden, das in der Ausfuhranmeldung eingetragen wurde.
- Der Zoll bestätigt auf elektronischem Wege die Ausfuhr und teilt dem Versender eine MRN-Nummer (Movement Reverence Number) mit.
Zweistufiges Verfahren (Normalverfahren)
- Beim zweistufigen Normalverfahren wird die Ausfuhranmeldung durch eine Binnenzollstelle (Zollstelle/Ort des Ausführers) bestätigt.
- Die Bestätigung der Ausfuhr erfolgt erst nach einigen Tagen, wenn vom Empfangsland die Rückmeldung über Eingang und Verzollung erfolgt ist.
- Der Versender muss bis zu 24 Stunden auf die Papiere vom Zollamt mit MRN-Nummer (Movement Reverence Number) warten.
Möglichkeiten der Übertragung der Ausfuhranmeldung
ATLAS Für die Teilnahme am ATLAS (=Automatisiertes Tarif- und lokales Zoll-Abwicklungssystem) wird eine vom Zoll zertifizierte Software benötigt, die von verschiedenen Anbietern erworben werden kann. Schriftliche Zollanmeldungen werden dabei durch elektronische Nachrichten ersetzt.
IAA Plus Die Datenübertragung der Ausfuhranmeldung erfolgt bei der IAA Plus verschlüsselt über ein Internetportal des Zolls, d.h. es muss dazu anders als bei ATLAS keine Software installiert werden. Eine handschriftliche Unterschrift entfällt, da die Authentisierung mittels eines ELSTER-Zertifikats erfolgt. Zudem benötigen Sie eine Zollnummer.
IAA Die IAA steht seit dem 01.09.2011 nicht mehr zur Verfügung.
Ausfuhranmeldung Luftfracht
Für Luftfracht muss bei beiden oben genannten Verfahren das hierfür zuständige Zollamt Frankfurt/Main Nummer DE003302 angegeben werden. Der Versender übergibt zusammen mit der Sendung die vom Zoll bestätigten Papiere dem Transportunternehmen.