Verpackungstipp: Sperrgut versenden

Der Versender ist dafür verantwortlich das die Verpackung ordnungsgemäß ist. Die Fahrer sind nicht zur überprüfung der Verpackung verpflichtet. Kann jedoch die Annahme verweigern sofern offensichtlich ist das die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt ist. Die Ware muss zudem am gebuchten Abholtermin zur Abholung ebenerdig ab Bordsteinkante bereit stehen.

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Sperrgut 1

Für den Sperrgutversand benötigen Sie:


Karton, Klebeband, Luftpolsterfolie und Eckschutzkanten.

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Sperrgut 2

Bringen Sie nun die Eckschutzkanten  an Ihrer Ware an und befestigen diese mit Klebeband.

Nehmen Sie nun die Luftpolsterfolie und umwickeln Sie Ihr Packstück mehrmals sodass alle Flächen gut abgedeckt und geschützt sind.

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Sperrgut 3

Umwickeln Sie Ihr Sperrgut mehrmals mit Kartonage.

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Sperrgut 4

Bringen Sie dann anschließend Ihr Versandschein an.

Den Versandschein können Sie nach Bezahlung herunterladen. Sie erhalten diesen auch nochmals per E-Mail.

WICHTIG:
Versandlabel nicht falten, Knicken oder kürzen. Das Versandlabel muss im ganzen angebracht werden. Sollten Sie Ihr Paket an einem Ort hinterlegen, müssen Sie eine Abholgenehmigung an Ihrer Klingel anbringen.

Ausgeschlossene Sendungsgüter:

Geld, Schecks, Wertpapiere, Edelmetalle, Medikamente, Organe und Leichenteile, Waffen, Urnen, Öl, Benzin, Edelsteine, Pelze, Kunstgegenstände, Verderbliche Güter, Abfälle, Sauerstoff- Gas und Druckluftflaschen, Waren mit einem Wert über 5.000€ und Gefahrgut

Die Pflicht liegt nicht bei uns die Sendung zu überprüfen. Statt dessen ist der Versender in der Pflicht den Inhalter der Sendung anzugeben.

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